An alle Vereinsmitglieder, ab dem 28. Dezember 2021 gilt für das Training die 2G-Plus Regel gemäß der neuen Coronaschutzverordnung NRW.
An alle Vereinsmitglieder, ab dem 28. Dezember 2021 gilt für das Training die 2G-Plus Regel gemäß der neuen Coronaschutzverordnung NRW.